§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen der Speckmann Webdesign GmbH, Dwaschweg 5, 26133 Oldenburg (im Folgenden: „SW“) und ihren Kunden. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen.

(2) Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen den Parteien, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn SW ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.

(3) Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das gesamte Vertragsverhältnis ungeachtet des Vertragstyps. SW schuldet die vereinbarte Hauptleistung gegenüber dem Kunden; der Kunde schuldet SW die Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(4) Nebenabreden, Ergänzungen und individuelle Absprachen gehen diesen AGB vor, soweit sie schriftlich dokumentiert wurden.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags

(1) Vertragsgrundlage ist regelmäßig ein von SW unterbreitetes und als solches gekennzeichnetes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist in Textform annimmt. Sofern keine Frist angegeben ist, kann das Angebot innerhalb von 7 Tagen angenommen werden. Vorherige Auskünfte oder mündliche Absprachen sind unverbindlich und begründen kein Vertragsverhältnis.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot von SW und der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung des Kunden. SW führt den Auftrag eigenverantwortlich, gewissenhaft und unter Wahrung von Vertraulichkeit aus.

(3) SW ist berechtigt, zur Vertragserfüllung sachverständige Dritte hinzuzuziehen. Ein Widerspruch des Kunden ist nur aus wichtigem Grund möglich. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Leistungen staatlich regulierter Berufsträger erforderlich sind (z. B. Rechtsanwälte), ist ausschließlich der Kunde zur Beauftragung berechtigt. Auf Wunsch kann SW geeignete Personen benennen. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere von gelieferten Inhalten wie Rechtstexten, erfolgt durch SW ausdrücklich nicht. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

(4) Beratungsleistungen werden – soweit erbracht – in Textform dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich.

§ 3 Liefer-/Leistungsfrist und Liefer-/Leistungstermine

(1) Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von SW in Textform ausdrücklich bestätigt wurden. Eine verbindlich zugesagte Liefer- oder Leistungsfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller technischen und inhaltlichen Einzelheiten, Übermittlung der notwendigen Informationen, Unterlagen und ggf. notwendiger Zugänge sowie nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(2) Die Liefer-/Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versand- oder Übergabebereitschaft mitgeteilt wurde oder der Leistungsgegenstand SW verlassen hat.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, nicht von SW zu vertretender Umstände – insbesondere bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen, Ausfällen von Drittanbietern oder technischen Störungen im Verantwortungsbereich Dritter – verlängern die Fristen angemessen. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Erfüllungsgehilfen eintreten. SW wird den Kunden über entsprechende Verzögerungen informieren.

(4) Für Verzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann SW nicht haftbar gemacht werden. Trägt der Kunde durch eine einseitige und nicht unerhebliche Verzögerung dazu bei, dass die Leistungserbringung auf einen späteren Zeitraum verschoben wird, bleibt die Vergütung dennoch in vollem Umfang geschuldet. Eine nicht unerhebliche Verzögerung liegt insbesondere dann vor, wenn sich der vereinbarte Leistungszeitpunkt bzw. das geplante Leistungsende um mehr als zwei Monate verschiebt. In einem solchen Fall ist SW berechtigt, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe nach Ablauf der o.g. 2 Monate abzurechnen. Diese wird mit Zugang der Rechnung fällig.

(5) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird.

§ 4 Leistungsumfang und Vergütung

(1) Der konkrete Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus dem Angebot von SW und der Annahmeerklärung des Kunden. Änderungen und Ergänzungswünsche des Kunden können zu einer Anpassung der vereinbarten Termine führen. Verursachen solche Änderungen einen Mehraufwand, wird dieser – sofern nicht anders vereinbart – zu einem Stundensatz von 150,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Installations- und Konfigurationsleistungen, insbesondere auf Servern oder Systemen des Kunden, sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Bei Webdesign-Projekten wird regelmäßig eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme oder – bei ausbleibender Mitwirkung – nach Maßgabe von § 7 zur Zahlung fällig.

(3) Es steht SW frei, für eigene Leistungen Schutzrechte anzumelden. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung besteht jedoch keine Pflicht zur Anmeldung oder Übertragung solcher Rechte gegenüber dem Kunden. Auch wenn eine Leistung nicht schutzfähig oder eintragungsfähig ist, gilt sie als vertragsgemäß erbracht.

(4) Werden Leistungen von SW mit gestalterischem oder kreativem Spielraum beauftragt, stellt ein bloßes Nichtgefallen durch den Kunden keinen Mangel dar, sofern etwaige im Angebot definierte Vorgaben eingehalten wurden.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet SW keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Website-Tracking oder vergleichbare Marketingmaßnahmen.

(6) Der Kunde erhält von SW auf Wunsch auch rechtliche Texte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) zur Verwendung auf der Website. Diese Texte basieren auf Vorlagen und

werden nicht individuell rechtlich geprüft. SW übernimmt hierfür keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Inhalte vor Veröffentlichung auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit durch einen fachkundigen Dritten prüfen zu lassen.

(7) Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet SW eine Verfügbarkeit seiner über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 95,0 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit liegt vor, wenn Server und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Betriebsunterbrechungen gelten nicht:

• Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die SW keinen Einfluss hat,

• Unterbrechungen durch höhere Gewalt,

• kurzfristige Unterbrechungen des Betriebs, die zur Abwehr konkreter Gefährdungen (z. B. durch Exploits) erforderlich sind, etwa durch Sicherheitsupdates.

(8) Die laufende Betreuung – etwa im Rahmen von Hosting, technischer Wartung oder Pflege – wird, sofern beauftragt, zu einem monatlichen Pauschalpreis erbracht. Gleiches gilt für SEO- und SEA-Leistungen. Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

(9) Die Vergütung für SEA-Leistungen (z. B. Google Ads) wird pauschal monatlich abgerechnet. Das Kampagnenbudget wird vom Kunden festgelegt; SW spricht lediglich eine Empfehlung zur Höhe aus. Der Kunde kann das Budget jederzeit ändern und muss Änderungen SW mitteilen, damit die technische Umsetzung im Werbekonto erfolgen kann. Die vereinbarte Vergütung für die SEA-Betreuung ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn der Kunde das Kampagnenbudget aussetzt, reduziert oder auf null setzt. SW ist nicht verpflichtet, das Werbebudget in Vorleistung zu erbringen. Soweit abweichend vereinbart ist, dass SW das Budget zunächst auslegt, wird das Kampagnenbudget automatisch auf null gesetzt, wenn der Kunde mit der Erstattung in Verzug gerät. Aufgrund technischer Gegebenheiten kann eine 100%ige Einhaltung des Budgets nicht garantiert werden; Abweichungen von bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß.

(10) Soweit SW zur Vertragserfüllung Leistungen Dritter einsetzt (z. B. Hosting-Anbieter, Domainregistrare, Analyse-Tools), gelten ergänzend deren Bedingungen. SW ist in diesem Rahmen berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit solchen Dritten zu schließen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder branchenüblich ist.

(11) Reisekosten werden – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht gesondert berechnet und sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Vergütung sowie das Entgelt für Nebenleistungen werden – soweit im Angebot nicht abweichend geregelt – wie folgt fällig: Bei einmaligen oder initialen Leistungen (z. B. Webdesign) stellt SW nach Vertragsschluss eine Vorschussrechnung über 50 % der vereinbarten Vergütung. Die verbleibenden 50 % werden nach Abschluss der Leistung gemäß § 7 abgerechnet. Monatlich wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Betreuung, SEO, SEA) werden monatlich im Voraus berechnet. Die jeweilige Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern kein abweichender Zahlungstermin vereinbart wurde.

(2) Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit vollständig ausgeglichen wird.

(3) Bei Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB. Bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Anspruch auf Zahlung der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Zurückbehaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(5) Kommt es infolge vom Kunden zu vertretender Umstände zu Verzögerungen in der Leistungserbringung, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet, als ob SW ihre Leistungen fristgemäß erbracht hätte. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug, nicht erfolgter Mitwirkung oder verschobenen Projekten. SW ist berechtigt, in solchen Fällen die Gesamtvergütung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

(6) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist SW berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen – insbesondere im Bereich Hosting, Wartung oder Kampagnenbetreuung – bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Eine solche Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Für die Reaktivierung kann SW ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro zzgl. MwSt. erheben.

(7) Bei unberechtigten Rücklastschriften ist SW berechtigt, ein pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 Euro zzgl. MwSt. je Rücklastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde benennt auf Verlangen von SW eine verantwortliche Ansprechperson (Projektleitung), die während der gesamten Projektdauer kurzfristig für Rückfragen, Entscheidungen und Freigaben zur Verfügung steht. Diese Person stimmt gemeinsam mit SW die Kommunikations- und Berichtswege ab.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, SW bei der Leistungserbringung bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller zur Projektrealisierung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Zugangsdaten und etwaiger Zustimmungen Dritter. Der Kunde hat dabei sicherzustellen, dass er an den überlassenen Materialien sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte hält.

(3) Inhalte sind SW bevorzugt in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die vom Kunden gelieferten Inhalte müssen vollständig, technisch geeignet und korrekt sein. Der Kunde versichert, dass durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

(4) Sofern eine Installation technischer Komponenten erforderlich ist, stellt der Kunde auf Anforderung geeignete technische Voraussetzungen bereit oder ermöglicht SW den erforderlichen Zugriff.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Überdies kann SW durch schriftliche Mitteilung eine

angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Mitwirkung, ist SW berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß § 3 (4) in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Rechte bleiben unberührt.

(6) Führt eine unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung zu Leerlaufzeiten oder Mehraufwand bei SW, ist SW berechtigt, hierfür eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe eines Tagessatzes (8 Stunden zu dem gemäß § 4 (1) vereinbarten Stundensatz) zu berechnen. Sofern eine monatliche Betreuungspauschale vereinbart wurde, bleibt diese auch während der Wartezeit fällig.

(7) Gleiches gilt, wenn vom Kunden bereitgestellte Informationen unzutreffend oder unvollständig sind und dadurch Korrekturen oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Der daraus entstehende Mehraufwand wird zu dem gemäß § 4 vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

(8) Weitere Mitwirkungspflichten können sich im Laufe der Zusammenarbeit ergeben. Diese werden zwischen den Parteien abgestimmt und dokumentiert.

§ 7 Abnahme und Annahme der Leistung / Korrekturschleifen

(1) SW gewährt dem Kunden – sofern vertraglich vereinbart – eine Korrekturschleife. Diese umfasst die Umsetzung von Änderungswünschen, die sich nicht auf die Beseitigung von Mängeln beziehen. Weitere Änderungswünsche sind gesondert nach Aufwand gemäß § 4 zu vergüten. SW ist nicht verpflichtet, gestalterische Änderungen umzusetzen, die sich ausschließlich auf subjektives Nichtgefallen beziehen, sofern die Leistung im Übrigen vertragsgemäß ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von SW erbrachte Leistung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Abnahme oder substantiierte Mängelrüge, gilt die Abnahme als erfolgt. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt oder veröffentlicht.

(3) Wird im Angebot ein fixer Abnahmetermin vereinbart, so gilt die Leistung spätestens mit Ablauf dieses Termins als abgenommen, sofern nicht zuvor wesentliche Mängel gerügt wurden. In diesem Fall ist SW berechtigt, die Schlussrechnung zu stellen, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf.

(4) Zeigt der Kunde innerhalb der Abnahmefrist wesentliche Mängel auf, wird SW diese in angemessener Zeit beseitigen und den Leistungsgegenstand erneut zur Abnahme vorlegen. Die Regelung des Absatzes 2 gilt entsprechend.

(5) Hat der Kunde vorab Zwischenabnahmen vorgenommen, so kann er sich später nicht auf Mängel berufen, die bereits im Rahmen der Zwischenabnahme hätten erkannt werden können. Verlangt der Kunde nach Abnahme solcher Zwischenstände Änderungen, so sind diese gesondert zu vergüten.

(6) Bei Leistungen ohne gesonderte Abnahmeverpflichtung (z. B. fortlaufende Betreuung, Hosting oder SEO-Maßnahmen) gilt die jeweilige Leistung mit Bereitstellung oder Durchführung als angenommen, sofern der Kunde nicht binnen sieben Tagen schriftlich widerspricht.

(7) Der Kunde ist zudem verpflichtet, die Leistung anzunehmen, sofern eine körperliche Übergabe erfolgt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Annahme oder Annahmeverzug auf den Kunden über.

(8) Gerät der Kunde mit der Annahme mehr als sieben Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so ist SW nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert.

§ 8 Urheberrechtliche Nutzungsrechte / Leistungsschutzrechte

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für den jeweiligen Verwendungszweck die nicht ausschließlichen, erforderlichen Nutzungsrechte an den von SW angefertigten Arbeiten für die Laufzeit des Vertrages. Die Nutzungsrechte sind örtlich unbegrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen der von SW angefertigten Werke, Weiterübertragungen der Nutzung, Lizenzierungen sowie für jede Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist die ausdrückliche Zustimmung von SW erforderlich. Dies gilt auch für die Nutzung von Teilen eines Werkes oder für Arbeiten, die nicht die erforderliche Schöpfungshöhe im urheberrechtlichen Sinne erreichen.

(2) Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, GEMA- Rechte) an Werken Dritter, die durch SW im Rahmen des Auftrags eingesetzt werden, werden – soweit erforderlich – im Namen und auf Rechnung des Kunden eingeholt, sofern SW diese Werke selbst in die Leistung einbringt. Die Einholung erfolgt in dem Umfang, der zur Erfüllung des vertraglich vereinbarten Zwecks zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlich ist. Soweit vom Kunden Werke bereitgestellt werden, ist er für die Einholung aller erforderlichen Rechte und Zustimmungen selbst verantwortlich.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, vor Verwendung von Inhalten sicherzustellen, dass sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte und Zustimmungen (einschließlich solcher nach §§ 32, 32a UrhG oder § 97 UrhG) ordnungsgemäß eingeholt wurden. Etwaige Ansprüche Dritter wegen fehlender Rechte oder unberechtigter Nutzung gehen zu Lasten des Kunden.

(4) SW ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen – einschließlich Auswertungen, Gestaltungselementen oder Referenzprojekten – sowie den Namen, die Unternehmensbezeichnung und das Logo des Kunden zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde überträgt SW hierfür die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Die Nutzung durch SW stellt keinen Verstoß gegen § 13 dieser AGB (Verschwiegenheit) dar. SW darf diese Rechte auf Dritte übertragen.

(5) Nutzungsrechte an Entwürfen oder Leistungen, die vom Kunden abgelehnt oder nicht verwertet werden, verbleiben vollständig bei SW. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht durch besondere Schutzrechte erfasst sind.

(6) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, alle von SW bereitgestellten Leistungen zu löschen und deren Veröffentlichung einzustellen. Soweit SW über Zugriffsrechte verfügt (z. B. auf Websites oder Social-Media-Konten), ist SW berechtigt, entsprechende Löschungen selbst vorzunehmen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten

(1) SW behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen sowie sämtliche Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SW berechtigt, die weitere Nutzung von Leistungen zu untersagen, bereits eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen oder gelieferte Leistungen – soweit möglich – zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet.

(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bzw. der Nutzungsrechtsvorbehalte sowie etwaige Pfändungen durch SW stellen keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt.

(4) Der Kunde darf die von SW gelieferten Leistungen und Gegenstände weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder -rechte ist SW unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Wahrung der Rechte von SW notwendigen Informationen zu erteilen und Unterlagen bereitzustellen. Vollstreckungsbeamte sowie Dritte sind auf das Eigentum bzw. die Rechte von SW hinzuweisen.

§ 10 Gewährleistung, Haftung

(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme der jeweiligen Leistung.

(2) Für weitergehende Ansprüche haftet SW nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SW nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Verzug oder Unmöglichkeit. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns oder vergeblicher Aufwendungen bestehen bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Schaden vorhersehbar und typisch ist.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 2 bis 5 gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von SW.

(7) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Rechtsmängeln sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Haftungsausschluss

(1) SW ist – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden beauftragten oder gelieferten Inhalte (z. B. Impressum, Datenschutztexte, Werbematerialien, Anzeigen, Social-Media-Beiträge) zu prüfen. Wird SW ausnahmsweise mit einer solchen Prüfung beauftragt, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten, einschließlich etwaiger Honorare Dritter, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.

(2) Für vom Kunden vorgegebene Inhalte, insbesondere Sachaussagen über Produkte und Leistungen, die durch den Kunden vorgegeben oder freigegeben wurden, übernimmt SW keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Eine Pflicht zur Plausibilitäts- oder Richtigkeitskontrolle besteht nicht.

(3) Vor Veröffentlichung oder weiterer Verwendung werden die von SW erstellten Entwürfe dem Kunden zur Freigabe übermittelt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere von Texten, Ton, Bild und gestalterischer Umsetzung.

§ 12 Schadensersatz

(1) Führt ein Irrtum, Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler in vom Kunden bereitgestellten Unterlagen, Grafiken oder Daten dazu, dass SW Leistungen überarbeiten, neu erstellen oder Prozesse wiederholen muss, so trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten, sofern er den Fehler zu vertreten hat.

(2) Beruhen diese Fehler auf Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, ist SW berechtigt, den Vertrag anzufechten. Aus einer solchen Anfechtung entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.

(3) Gerät der Kunde mit der Annahme der Leistung oder einer erforderlichen Mitwirkung in Verzug, kann SW Ersatz der dadurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Tritt der Kunde unberechtigt von einem bereits erteilten Auftrag zurück oder beendet SW den Vertrag durch berechtigte Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände, ist SW berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in vollem Umfang abzurechnen. Soweit die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde, kann SW zusätzlich – unbeschadet der Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens – eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % der noch nicht abgerechneten Vergütung als entgangenen Gewinn verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SW kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 13 Verschwiegenheit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen und Kenntnisse, die als vertraulich bezeichnet werden oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Informationen über Geschäftsprozesse, Kundendaten, technische Abläufe, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie wirtschaftliche Verhältnisse.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über die Dauer der Vertragsbeziehung hinaus. Sie entfällt, soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die jeweils andere Partei schriftlich einer Weitergabe zustimmt.

(3) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur solchen Personen zugänglich zu machen, die mit der Durchführung des Vertrags befasst sind und ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Dies gilt auch für etwaig eingesetzte Subunternehmer.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die – bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden, – dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder – von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung offengelegt wurden.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht oder die Weitergabe ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragbarkeit, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den jeweiligen Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitung durch den Vertragspartner gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

(2) Soweit SW für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

§ 15 Zusätzliche Bestimmungen für Webhosting

15.1 Allgemeines

(1) Ist die Bereitstellung von Speicherplatz mit Anbindung an das Internet (Webhosting) Gegenstand des zwischen SW und dem Kunden geschlossenen Vertrages, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde keinen Zugriff auf die durch SW gehosteten Internetseiten. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot von SW.

15.2 Vorübergehende Sperrung

SW ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vertraglichen Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen die Unterlassung der durch den Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unbegründet sind, oder wenn staatliche Ermittlungsbehörden tätig werden. Soweit möglich, wird SW den Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist,

erfolgt die Information nachträglich mit Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder SW aufgrund festgestellter Verstöße zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. SW ist berechtigt, dem Kunden für die Sperrung eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro zzgl. MwSt in Rechnung zu stellen.

15.3 Haftung und Gewährleistung

(1) SW haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in Systemen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Ebenso wenig haftet SW für Schäden, die auf der Verletzung vertraglicher Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht zur Datensicherung.

(2) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.

(3) SW haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Mindestverfügbarkeit ist die Haftung – soweit nicht anders geregelt – je betroffener Leistung auf die Höhe der Monatsmiete dieser Leistung beschränkt. Im Übrigen haftet SW nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(4) Der Kunde haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn), die SW aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten nach § 6 dieser AGB entstehen.

15.4 Erweitertes Hosting

15.4.1 Allgemeines

(1) Bei vereinbartem erweitertem Hosting überlässt SW dem Kunden einen in der Leistungsbeschreibung bestimmten Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium mit Internetanbindung zur Nutzung im Rahmen dieser AGB.

(2) Die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen können sich aus technischen Gründen jederzeit ändern. Ein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten IP-Adresse besteht nicht.

(3) Der Kunde kann durch Zubuchung eines Zusatzpakets Auswertungen über Besucherzahlen und -verhalten auf seinen Webseiten vornehmen.

(4) Jeder Internetzugriff auf vom Kunden hinterlegte Daten erzeugt Datenverkehr. Eine Begrenzung des Datenvolumens durch SW erfolgt grundsätzlich nicht. In Ausnahmesituationen behält sich SW jedoch eine Begrenzung vor; der Kunde wird hierüber informiert.

(5) Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) ist jederzeit möglich. Hierdurch beginnt ein neuer Vertrag mit der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, AGB und ggf. neuer Mindestlaufzeit. Nicht verbrauchte Zahlungen für den alten Tarif werden angerechnet oder erstattet.

15.4.2 Vergütung / Änderungsvorbehalt

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus, nutzungsabhängige Entgelte nachträglich zu zahlen.

(2) SW kann die Preise zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern, wenn sich die wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen (z. B. Energie-, IT-, Kommunikationskosten) ändern. Der Kunde kann zum Wirksamwerden der Preisänderung außerordentlich kündigen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. SW weist auf dieses Widerspruchsrecht ausdrücklich hin.

15.4.3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei Domainänderungen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung) seine schriftliche Zustimmung in der erforderlichen Form unverzüglich zu erteilen.

(2) Zugangsdaten sind vom Kunden unmittelbar zu ändern und geheim zu halten. Der Kunde haftet für Missbrauch, wenn er diesen verschuldet hat.

(3) Der Kunde ist zur Datensicherung der von ihm hinterlegten Inhalte verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und keine Serverausfälle durch übermäßige Belastung zu verursachen. Insbesondere untersagt sind: – massenhafter Versand von E-Mails, – Speicherung pornographischer, extremistischer oder urheberrechtswidriger Inhalte, – Betrieb von Mining-Diensten (z. B. Bitcoin, Ethereum), – Speicherung radikaler, beleidigender oder zu Gewalt aufrufender Inhalte, – Betrieb von rechenintensiven Serverdiensten (außer bei dedizierten/virtuellen Servern), – der Betrieb von Cloudsystemen ohne vorherige Absprache mit SW.

(5) SW prüft die vom Kunden hinterlegten Inhalte nicht. Der Kunde ist allein verantwortlich für deren Rechtmäßigkeit.

(6) Stellt der Kunde Fehlfunktionen fest, hat er SW umgehend und nachvollziehbar darüber zu informieren.

15.4.4 Kündigung

(1) Das ordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich. Ein wichtiger Grund liegt für SW insbesondere vor, wenn: – der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist, – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder mangels Masse abgewiesen wurde, – der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht umgehend abstellt.

(2) Eine Kündigung kann in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Zur Identifikation sollte sie die bei SW hinterlegte E-Mail-Adresse, die SW-ID oder eine vergleichbare eindeutige Zuordnung ermöglichen. SW kann im Zweifel weitere Angaben zur Identitätsfeststellung verlangen.

(3) Gibt der Kunde bei Kündigung nicht an, was mit auf ihn registrierten Domains geschehen soll, kann SW diese löschen. Dies gilt entsprechend bei Kündigung durch SW, wenn der Kunde trotz Aufforderung keine Weisung erteilt.

15.4.5 Haftung

Der Kunde verpflichtet sich, SW von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrige Inhalte zurückzuführen sind, die er auf dem überlassenen Speicherplatz

gespeichert hat. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten).

§ 16 Zusätzliche Bestimmungen für die Reservierung von Domains

Beauftragt der Kunde SW mit der Registrierung von Domains, gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen:

(1) Soweit nicht anders vereinbart, registriert SW Domains auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Kunde hat – soweit keine markenrechtlichen Ansprüche bestehen – keinen Anspruch auf Herausgabe oder Übertragung dieser Domains gegenüber SW.

(2) Sollten die Parteien vereinbaren, dass SW Domains auf den Namen des Kunden registrieren lässt, gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

(2.1) SW reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist selbst für die rechtliche Zulässigkeit sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben im Registrierungsauftrag verantwortlich. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung (auch auf Plausibilität) durch SW erfolgt nicht. SW hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Registrierung und übernimmt keine Haftung für deren Erfolg.

(2.2) Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung der gewünschten Domain erst ausgehen, wenn er beim jeweiligen NIC als Domaininhaber eingetragen ist.

(2.3) Mit der Registrierung kommt ein Vertrag direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle (NIC) zustande. Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die Vergabebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen NIC zu informieren und erkennt deren Geltung an.

(2.4) SW wickelt Domainregistrierungen über die jeweiligen Anbieter direkt ab. Alle .de-Domains werden durch den Anbieter unmittelbar bei der DENIC registriert.

(2.5) Eine in der Angebotsbeschreibung ggf. ausgewiesene Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung des Domainantrags fällt unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) SW ist berechtigt, auch für andere Kunden aus derselben Branche oder für Mitbewerber des Kunden tätig zu sein. Ein Anspruch auf Konkurrenzschutz besteht nicht.

(2) SW behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich für Neuverträge ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Gegenüber Bestandskunden können Änderungen dieser AGB nur erfolgen, wenn nachträgliche, unvorhersehbare Änderungen eingetreten sind, die SW nicht veranlasst hat und auf die SW keinen Einfluss hat, und die sich einseitig zulasten einer Vertragspartei auswirken, oder wenn sich Lücken in den AGB zeigen, die zu Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung führen. SW wird dem Kunden die geänderten AGB spätestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten unter Angabe von Anlass und Inhalt der Änderungen übermitteln. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht in Textform (z. B. per E-Mail oder Fax) vor dem Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. In diesem Fall gelten die geänderten AGB ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Widerspricht der Kunde fristgemäß, gelten im

Verhältnis der Parteien die bisherigen AGB fort. Beide Parteien sind in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von SW. SW ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

(4) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedürfen der Zustimmung von SW in Textform. Änderungen zum Vertragsverhältnis sind nur gültig, wenn diese in Textform erfolgt sind.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge Gesetzesänderung werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.

Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 1. Januar 2026. Maßgeblich für einen Vertrag ist die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war.

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